Das muss sein: KINDERSICHERHEIT beim innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz
Von Ihnen als Spezialist für den Sicht- und Sonnenschutz erwarten Ihre Kunden eine sichere und dabei auch normgerechte Ausführung. Kindersicherheit hat dabei oberste Priorität – und in diesem Bereich gibt es eine wichtige Regeln.
– Info-Service des Verbands für innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz zur EU-Norm
Kettenbedienung mit Spannvorrichtung
Die Hersteller fertigen, wenn vom Fachbetrieb keine anderen Vorgaben zur Länge der Bedienschlaufe gemacht werden, die Länge von Schlaufen mit Spannvorrichtung oder Zugschnüren abhängig von der Produkthöhe: bei einer Produkthöhe von ≤ 250 cm max. 100 cm und bei > 250 cm die Produkthöhe minus 150 cm.
Achtung, Fachbetrieb!
Bei Montage zu beachten: Die Schlaufe mit Spannvorrichtung und Zugschnüre enden mindestens 150 cm vom Boden entfernt.
Überlastsicherung
Die Hersteller fertigen, wenn vom Fachbetrieb keine anderen Vorgaben zur Länge der Bedienschlaufe gemacht werden, Sicht- und Sonnenschutz mit Abreißsystem mit einer Schlaufenlänge von maximal 2/3 der Produkthöhe, um die sichere Entfernung zum Boden zu gewährleisten.
Achtung, Fachbetrieb!
Bei Montage zu beachten: Die Schlaufe mit Abreißsystem endet mindestens 60 cm über dem Boden.
Schnurbedienung
Die Hersteller fertigen, wenn vom Fachbetrieb keine anderen Vorgaben zur Länge der Bedienschlaufe gemacht werden, die Länge von Schlaufen mit Spannvorrichtung oder Zugschnüren abhängig von der Produkthöhe: bei einer Produkthöhe von ≤ 250 cm max. 100 cm und bei > 250 cm die Produkthöhe minus 150 cm. Die Mindesteinbauhöhe bei Schnurbedienung darf nicht < 150 cm sein.
Achtung, Fachbetrieb!
Bei Montage zu beachten: Die Schlaufe mit Spannvorrichtung und Zugschnüre enden mindestens 150 cm vom Boden entfernt.
Broschüre
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Kontakt
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ViS
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Für welche Produkte gilt die Norm DIN EN 13120?
Zum Geltungsbereich gehören alle innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzprodukte, unabhängig von deren Konstruktion und der Art der verwendeten Werkstoffe.
Nicht enthalten im Geltungsbereich sind Gardinen- und Insektenschutz-Systeme. Auch Produkte im Zwischenglas (verschweißte Scheiben) sind nicht betroffen, mit Ausnahme von Anforderungen hinsichtlich des Schutzes vor Strangulation.
Sind alle Produkte aus dem Geltungsbereich betroffen?
Schon heute gibt es eine Vielzahl von schnur- und schlaufenlosen Produkten (z. B. verspannt, motorisiert), die die Anforderungen der DIN ohne Einschränkungen erfüllen.
Wer ist verantwortlich, der Hersteller der Komponenten, der Konfektionär oder der Fachbetrieb (Fachhandel/Fachhandwerker)?
Alle Beteiligten haben eine geteilte Verantwortung. Der Konfektionär ist verantwortlich, dass alle Bestandteile des Produktes mit den geltenden Normen und Gesetzen in Übereinstimmung gefertigt werden.
Der Fachbetrieb muss den Endverbraucher über die möglichen Gefahren aufklären und das Produkt nach den Vorgaben des Herstellers und gemäß der Norm ausmessen und montieren.
Muss jedes Produkt getestet werden?
Es ist nicht notwendig jedes Produkt zu testen. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die Produkte den Anforderungen aus der DIN EN 13120 genügen.
Was ist mit Produkten, die bevor die neue Norm erstellt wurde, verkauft wurden?
Diese Produkte müssen lediglich den Stand der Norm erfüllen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs gültig war.
Seit wann sind die genannten Normen gültig?
Die Normen traten im 1. Quartal 2014 ohne Übergangszeit in Kraft.
Was ist, wenn der Endkunde die nach DIN EN 13120 erforderlichen Sicherheitseinrichtungen und Vorgaben nicht berücksichtigt haben möchte?
In diesem Fall ist es erforderlich, dass der Fachbetrieb den Endkunden fachgerecht berät und – besonders im Falle einer Ablehnung – sich dies schriftlich bestätigen lässt.
In welcher Sprache muss der Warnhinweis erfolgen?
Der Warnhinweis muss in der Sprache des Staates vorliegen, in welchem das Produkt an den Endkunden verkauft wird.